Kinderkonten sind aufgrund der beschränkten Geschäftsfähigkeit von Kindern nutzbar und sind reine Guthabenkonten. Damit Minderjährige selbständig Verträge oder Überweisungen tätigen können, gibt es den Taschengeldparagraphen, der den Umgang mit dem Taschengeld regelt und sogar das Zahlen von Online-Shopping Einkäufen regeln kann.
Unterschied von Kinderkonten zu normalen Girokonten
Im Gegensatz zu normalen Girokonten sind Kinderkonten auf einer reinen Guthabenbasis und somit ist eine Nutzung des Disporahmens nicht möglich. Zahlungen, die mit der EC-Karte getätigt werden und Lastschriften sind bei einem ungedeckten Kontostand somit nicht abbuchbar, bzw. eine Rücklastschrift wird verursacht.
Überweisungen sind auch bei Kinderkonten möglich
Im Taschengeldparagraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist geregelt, dass Kinder auch Geschäfte ohne die ausdrückliche Genehmigung der Eltern eingehen können, sofern diese von Geldgeschenken oder vom Taschengeld bezahlt werden können.
Bargeldabhebungen bei Kinderkonten
Auch Bargeldabhebungen sind mit der EC-Karte bei Kinderkonten möglich, aber ab wieviel Jahren eine EC-Karte bei Kinderkonten angeboten wird, hängt von den Bestimmungen der jeweiligen Bank ab.
Lastschriften bei Kinderkonten nur eingeschränkt möglich
Da bei Kinderkonten kein Disporahmen aufgrund des mangelden Einkommens gewährt wird, ist ein Lastschrifteinzug nur dann erfolgreich, sofern genügend Guthaben auf dem Kinderkonto vorhanden ist.
Abrechnung der Kreditkarte und Gebühren
Auch die Kreditkartenabrechnung kann vom Kinderkonto eingezogen werden, wobei die eher übliche Kreditkarten-Variante bei Kinderkonten eher die Prepaid-Kreditkarte wäre und diese muss zuvor mit Guthaben aufgeladen werden und nur dieses Guthaben kann demnach verwendet werden.
Das könnte Sie auch interessieren:- Kreditkarten auch bei Kinderkonten? (vorheriger Artikel)
- Steuern beim Kinderkonto + Freistellungsauftrag einrichten (nächster Artikel)
- Zur Kinderkonto Ratgeber Übersicht
- Zum Kinderkonto Vergleich