Sollte das Taschengeld bei einem Nebenjob gekürzt werden und wie wirkt sich das auf die Motivation des Sohnes oder der Tochter aus. Reicht das Taschengeld für das Kind nicht aus, dann kann sich der Sohn oder die Tochter einen leichten Nebenjob ab einem gewissen Alter beschaffen. Auch sind nebenjobs für Kinder in den Ferien möglich und größere Ansparungen sind z. B. für einen Führerschein daher dann auch problemlos möglich.
Leichte Nebenjobs sind ab 13 Jahren möglich wie Zeitungen austragen
Einfache Tätigkeiten wie Zeitungen austragen dürfen von Kindern mit der Einverständniserklärung der Eltern ausgeübt werden. Der Arbeitgeber wird im Vertrag eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten verlangen und die Kinder dürfen nicht länger als 2 Stunden pro Tag arbeiten und ebenfalls nur einfache Tätigkeiten verrichten. Darunter fällt z. B. auch das Austragen von Zeitungen. Damit es keine Auswirkungen auf die schulische Leistungen hat, darf der Nebenjob ebenfalls nicht während des schulischen Unterrichts stattfinden. Auch eine Tätigkeit im Landwirtschaftlichem Bereich ist für Familienangehörige Kinder ab 13 Jahren erlaubt und es sind 3 Stunden pro Tag und für alle anderen nur 2 Stunden pro Tag möglich.
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16 Jahre ist das Mindestalter für sehr viele Nebenjobs
16 Jährige werden sehr gerne von Arbeitgebern eingestellt, da diese schon sehr oft selbständig Tätigkeiten ausführen können und zeitlich zuverlässig sind. Außerdem dürfen Sie Ferienjobs annehmen und bis zu 8 Stunden pro Tag und maximal 40 Stunden die Woche und das auch maximal nur 4 Wochen im Jahr erledigen. Außerdem gibt es für Jugendliche ab 15 Jahren die Möglichkeit zwischen 6 und 20 Uhr zu arbeiten, allerdings nur unter den Auflagen, dass während der Arbeitszeit kein schulischer Unterricht stattfindet.
Hier sind Nebenjobs möglich
Hier gibt es einige Anregungen für Nebenjobs und ab welchem Alter diese möglich sind. Natürlich ist die Liste nicht vollständig, aber im wesentlichen sollten die wichtigsten Bereich aufgeführt sein.
Kinder ab 13 Jahren:
- Zeitungen austragen
- Landwirtschaft
Kinder ab 15 Jahren:
- Zeitungen austragen
- Landwirtschaft
- Supermärkte und Drogerien (Regale auffüllen, ausräumen, fegen …)
- Bäckereien oder Cafés (Aushilfe oder Küchenhilfe …)
- Schnellrestaurants (Mcdonalds, Burger King, KFC …)
- Mode-Einzelhandel (NewYorker, Jack&Jones …)
- Babysitten
- Promotion Jobs (Flyer verteilen …)
- Inventurhilfe
- Nachhilfe geben
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- Wofür Kinder das Taschengeld ausgeben (vorheriger Artikel)
- Taschengeld bei schlechten Schulnoten kürzen? (nächster Artikel)
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