Der Vorteil von Kinderkonten ist auch im steuerlichen Bereich zu verorten, den auch Kinder haben einen Steuerfreibetrag (Sparer-Pauschbetrag) von aktuell 801 Euro (2017), der Ihnen jährlich zusteht. Dieser lässt sich einfach über einen Freistellungsauftrag bei dem Kinderkonto Anbieter einrichten.
Sparer-Pauschbetrag auch für Kinder möglich
Genauso wie auch Erwachsene haben Kinder den Sparer-Pauschbetrag, der Ihnen für steuerfreie Zinserträge zusteht und dieser liegt aktuelle bei 801 Euro im Jahr. Dieser Sparer-Pauschbetrag lässt sich auf mehrer Konten wie (Kinderkonten oder Kinder-Tagesgeldkonten) aufteilen und über einen Freistellungsauftrag bei dem jeweiligen Konto einrichten. Sollten Sie ein Kinderkonto eröffnen wollen, dann liegt auch dem Kinderkontoantrag auch oft der Freistellungsantrag bereits mit. Dies ist z. B. bei den Wüstenrot direct Kinderkonten so.
Für Zinserträge der Kinder lieber das Kinderkonto nutzen
Sollten Sie noch kein Kinderkonto für ihre Kinder eingerichtet haben, dann empfiehlt es sich dieses einzurichten, anstatt das Guthaben auf dem normalen Girokonto der Eltern zu belassen. Dadurch nutzen Sie nicht ihren Sparer-Pauschbetrag, sondern den zusätzlichen ihrer Kinder, der normalerweise dann nicht genutzt werden würde und sparen sich die unnötige Abgeltungssteuer bis zu 801 Euro im Jahr.
Zinserträge anhand eines Beispiels inklusive Sparer-Pauschbetrag
Ein Beispiel der Nutzung eines normalen Girokontos und inklusive Kinderkonten und die Auswirkungen auf die zu zahlende Abgeltungssteuer.
Beispiel 1:
1 Erwachsenen Konto | ||
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normales Girokonto | 100.000 Guthaben | Zinserträge 2000 Euro |
Freibetrag 801 Euro | zu versteuern: 1199 Euro |
Beispiel 2:
Erwachsenen + Kinderkonto | ||
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normales Girokonto | 50.000 Euro Guthaben | Zinserträge 1.000 Euro |
Freibetrag 801 Euro | zu versteuern 199 Euro | |
Kinderkonto | 50.000 Euro | Zinserträge 1.000 Euro |
Freibetrag 801 Euro | zu versteuern 199 Euro | |
Gesamt zu versteuern | 398 Euro |
Freistellungsauftrag für das Kinderkonto nutzen
Um den Freistellungsauftrag für das Kinderkonto einrichten zu können benötigen Sie folgendes:
- Freistellungsauftrag für Kapitalerträge Ihrer Bank (oft bereits bei der Kinderkonto Eröffnung einreichbar)
- die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes
- Angabe der Höhe des zu errichtenden Freibetrags (max. 801 Euro pro Person)
- Angabe wie lange der Auftrag gelten soll (Datum oder unbegrenzt)
- alle diese Angaben müssen auf dem Freistellungsauftrag vermerkt sein
- Welche Verfügungen können auf einem Kinderkonto gemacht werden? (vorheriger Artikel)
- Das beste Kinderkonto – Welches ist es? (nächster Artikel)
- Zur Kinderkonto Ratgeber Übersicht
- Zum Kinderkonto Vergleich